FSC Garantiefonds garantiert – ohne zusätzliche Kosten für den Reisenden -, dass der bereits bezahlte Teil des Reisepreises erstattet wird, wenn der Schiffseigner in Zahlungsunfähigkeit gerät. Dies kann vor Reiseantritt geschehen, aber auch während Ihres Aufenthalts an Bord.
Darüber hinaus garantiert FSC Garantiefonds, dass die Rückreise des Reisenden auch dann stattfindet, wenn der Schiffseigner diese auf halbem Weg aufgrund von Zahlungsunfähigkeit nicht mehr erledigen kann.
FSC Garantiefonds deckt nur Reiseverträge ab, die als Pauschalreisen angesehen werden, da sie aus mindestens zwei der folgenden Elemente bestehen: Transport, Unterkunft und sonstige touristische Dienstleistungen. Reiseverträge, die ausschließlich den Transport oder die Unterbringung betreffen, sind ausgeschlossen.
FSC Garantiefonds bearbeitet keine Beschwerden, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Reise vom Schiffseigner nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Sie können versuchen, dies über Ihr Buchungsbüro/Reisebüro zu lösen. Wenn die Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit beigelegt wird, können Sie sich an die Geschillencommissie Waterrecreatie (Schlichtungskommission Wasserfreizeit) wenden.
Die Garantieregelung finden Sie hier:
Garantieregelung